Es ist generell ratsam die Polizei bei einem Verkehrsunfall beizuhollen. Die Polizei protokolliert den Unfallhergang und überprüft die Daten vom Unfallgegener. Somit haben Sie etwas in der Hand falls es zur Gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.
Als geschädigter dürfen Sie selbst aussuchen wer Ihr Fahrzeug begutachtet. Lassen Sie sich keinen Gutachter von der gegnerischen Versicherung empfehlen! Denn diese arbeiten im Interesse der Versicherung.
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für den Kfz-Sachverständigen vom Unfallverursacher bzw. von der gegnerischen Kfz-Versicherung bezahlt.
Gerne kommen wir als mobile Gutachter kostenlos zu Ihnen nach Hause, auf Ihre Arbeitsstelle, in die Werkstatt wo Ihr Fahrzeug sich befindet oder an einem anderen Ort Ihrer Wahl.
Eine Begutachtung dauert in der Regel 30 Minuten.
Sie haben auch das Recht einen Anwalt Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Anwaltskosten werden auch vom Unfallgegner bzw. von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Gerne empfehlen wir Ihnen einen Anwalt der sich um diese Angelegenheiten kümmert.
Bei der sogenannten Fiktiven Abrechnung, können Sie sich den Schaden auch ausbezahlen lassen. Die Schadenssumme wird bei der Fiktiven Abrechnung ohne Mehrwertsteuer ausbezahlt.
Je nach Versicherung, wird die Schadenssumme zwischen 4-6 Wochen ausbezahlt.
Als unverschuldeter eines Unfalls, haben Sie immer das Recht, die Werkstatt Ihrer Wahl zur Schadensreparatur zu beauftragen.
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