Von einem Bagatellschaden wird gesprochen, wenn es sich um einen geringfügigen Schaden an Ihrem Fahrzeug handelt. Derzeit liegt die Schadenshöhe laut regelmäßiger Rechtsprechung bei rund 1000 Euro. In der Regel lehnt die gegnerische Versicherung bis zu diesem Betrag die Übernahme der Gutachterkosten ab.
Im Fall eines Bagatellschadens erstellt ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger ein sogenanntes Kfz Kurzgutachten. Hierbei wird Ihr Fahrzeug besichtigt und detailgenau begutachtet. Wie bei einem herkömmlichen Gutachten werden bei einem Kfz Kurzgutachten ebenfalls sämtliche Beweise sichergestellt und protokolliert. Bei diesem Vorgang werden die Reparaturkosten hochgerechnet und erstellt.
Bagatellschaden
Bagatellschaden werden häufig von fachfremden Personen unterschätzt. Bei modernen Fahrzeugen lässt die Bauweise oft keinen Schaden auf den ersten Blick erkennen. Die Schaden verbergen sich oft im Inneren, hinter Verkleidungen und Karosserieaußenteilen. Deshalb ist es wichtig auch bei kleinen Schäden sich einen Expertenrat einzuholen.
Sind Sie unverschuldet an einem Verkehrsunfall beteiligt und an Ihrem Fahrzeug ist eigentlich nichts zu erkennen? Das ist leider kein Einzelfall und bei modernen Fahrzeugen nicht ungewöhnlich. Bei der Krafteinwirkung durch einen Anstoß deformieren sich die elastischen und flexiblen Kurstoffteile schnell in Ihre ursprüngliche Form zurück. Von außen ist ein Schaden für den technischen Laien nicht als beschädigt zu erkennen. Deshalb ist es wichtig einen Experten um Rat zu fragen. Unsere erfahrene Kfz Gutachter wissen in welcher Form sich solch ein Schaden ausweiten kann.
Bei einem kleinen Schaden ist es wichtig sicherzustellen, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt, damit man seinen Schadensersatzanspruch rechtzeitig geltend macht und im späteren Verlauf keine bösen Überraschungen erlebt. Wir vom Kfz-Sachverständigenbüro Becirovic bieten Ihnen eine kostenfreie Prüfung des Schadens an Ihrem Fahrzeug. Unsere Kfz Gutachter werden Ihr Fahrzeug genau unter die Lupe nehmen, damit Sie kein unnötiges Risiko eingehen. Falls der Schaden die Bagatellgrenze von derzeit Tendenz Richtung 1000 Euro (Stand 2019) überschreitet, erstellen wir Ihnen auch gerne ein komplettes Unfallgutachten.
Die Kosten für ein Kfz Kurzgutachten werden in der Regel von der gegnerischen Haftlichtversicherung übernommen. Der Kostenpunkt liegt im etwa eines Kostenvoranschlages der Kfz-Werkstatt. Wenn Sie sich unsicher sind ob es sich um ein Bagatellschaden handelt nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Unsere Kfz Gutachter bzw. Kfz Sachverständiger kommen kostenfrei zu Ihnen und Prüfen den vorhanden Schaden an Ihrem Fahrzeug. Falls sich die gegnerische Haftpflichtversicherung weigert die Kosten für das Kurzgutachten zu übernehmen, werden wir vom Kfz-Sachverständigenbüro Becirovic Ihnen dafür keine Gebühr in Rechnung stellen.
Die Vorteile eines Kurzgutachtens im Überblick