Wenn ein Geschädigter sein Fahrzeug selbst repariert und keine Rechnung vorlegen kann, muss er diese Reparatur nachweisen, um den Nutzungsausfall oder die Mietwagenkosten geltend machen zu können. Diesen Nachweis erhalten Sie von uns als Kfz-Sachverständigen. Wenn Sie einen Haftpflichtschaden melden, ist es in der Regel so, dass Sie einen Nachweis erbringen müssen, wenn Ihr Fahrzeug in Eigenregie instand gesetzt wurde.
Haben Sie Ihr Fahrzeug also selbst repariert, macht die Haftpflichtversicherung die Auszahlung einer Nutzungsentschädigung davon abhängig, ob Sie einen Nachweis darüber vorlegen können oder nicht. Dies bedeutet, das Fahrzeug muss anhand des Gutachtens sach- und fachgerecht repariert worden sein. Hierfür haben Betroffene die Möglichkeit, einen Sachverständigen zu beauftragen. Dieser erstellt ein Dokument mit entsprechenden Fotos des instand gesetzten Fahrzeugs. Das Dokument dient als Nachweis bei der Haftpflichtversicherung.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Sie sich die Schadenssumme ausbezahlen lassen. Bei der sogenannten „fiktiven Abrechnung“ können Sie ihr Fahrzeug eigenständig Reparieren oder Sie nutzen Ihr Fahrzeug unrepariert weiter, soweit das Fahrzeug verkehrssicher ist und Sie weder sich selbst noch den anderen Verkehrsteilnehmer dadurch gefährden.
Die fiktive Abrechnung wird oftmals angewendet, sodass die Geschädigten sich die Schadenssumme ausbezahlen lassen, das Fahrzeug dann selbst reparieren oder eine Reparatur in eine wesentlich günstigere Kfz-Werkstatt in Auftrag geben. Diese Vorgehensweise ist rechtlich zulässig, kann aber zu Komplikationen bei einem erneuten Verkehrsunfall der später geschieht führen. Alle Kraftfahrzeug Versicherungen haben über ein Versicherungsübergreifendes Informationssystem Einblick in die Schadenshistorie des jeweiligen Fahrzeugs. Dabei wird das Fahrzeug anhand der Fahrgestellnummer identifiziert. Die Versicherungen können genau sehen zu welcher Zeit und in welcher Form der Schaden eingetreten ist. Tritt ein Schaden an der gleichen Stelle erneut ein, kann sich die Versicherung weigern den Unfallschaden zu regulieren, da es sich um einen Altschaden handelt. Somit steht der Fahrzeughalter in der Pflicht zu beweisen, dass beim vorherigen Unfall einen Reparatur Fachmännisch durchgeführt wurde.
Deshalb ist es wichtig nach der Reparatur, ganz egal ob die Reparatur eigenständig oder durch eine günstige Kfz-Werkstatt durchgeführt wurde, eine Reparaturbestätigung an die Kfz-Versicherung zu senden. Als Nachweis dienen an erster Linie Bilder aber auch Rechnungen über die Reparatur oder eine Teilerechnung von den benötigten Ersatzteilen. Eine Reparaturbestätigung können Sie eigenständig erstellen, indem Sie Ihr instandgesetztes Fahrzeug mit einer aktuellen Tageszeitung fotografieren. Sie können auch uns vom Kfz-Sachverständigenbüro Becirovic beauftragen eine Reparaturbestätigung für Sie auszustellen. Unserer Kfz Gutachter prüfen ob der Schaden an Ihrem Fahrzeug fachgerecht instandgesetzt wurde, erstellen Bilder von Ihrem Fahrzeug und dokumentieren die Reparatur. Eine von uns erstellte Reparaturbestätigung hat eine größere Beweiskraft gegenüber der Kfz-Versicherung.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne in allen Kfz-Angelegenheiten.
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