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kfz unfallgutachten karlsruhe

Kfz Unfallgutachten Karlsruhe

Haftpflichtschadenfall:

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, haben Sie stets das Recht auf einen Schadensersatzanspruch. Diesen erheben Sie gegenüber Ihrem Unfallgegner und seiner Versicherung. Daher gilt, dass Sie so gestellt werden müssen, als sei der Unfall nie zustande gekommen. Die gegnerische Versicherung benötigt dabei die Schadenshöhe sowie zahlreiche Details zum Unfallhergang sowie ein ausführliches Kfz Unfallgutachten. Damit Sie präzise Informationen liefern können, haben Sie die Möglichkeit eines Kostenvoranschlags in einer Werkstatt.

Sie können allerdings ebenso ein Schadengutachten erstellen lassen. Im letzteren Fall empfehlen wir Ihnen stets, das Schadengutachten über einen Kfz-Sachverständigen durchführen zu lassen. Hierbei erhalten Sie deutlich mehr Details bezüglich der Reparatur. Darüber hinaus werden zusätzliche Themen behandelt. Dazu zählen vor allem die Wertminderung und die voraussichtliche Ausfalldauer sowie die Ermittlung der höchstmöglichen Nutzungsausfallsentschädigung. Sie können dabei allerdings auch weitere Kosten geltend machen, beispielsweise Abschleppkosten, Standgebühren oder sogar einen Verdienstausfall. Weiterhin haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld sowie auf die Übernahme von Anwalts- und Gutachterkosten.

Wer kommt für die Kosten eines unverschuldeten Unfalls auf?

Wenn Sie unverschuldet an einem Unfall beteiligt sind, nennt sich das Haftpflichtschaden. Als Betroffener haben Sie ein Anrecht darauf, den entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug in vollem Umfang erstattet zu bekommen. Darüber hinaus steht es Ihnen zu, einen unabhängigen Sachverständigen oder einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens hinzuzuziehen. Bedauerlicherweise versuchen gegnerische Versicherungen oftmals, den Schaden anhand eigener Kfz Unfallgutachten oder mithilfe von Kostenvoranschlägen abzurechnen. Auf diese Weise wollen sie verhindern, dass die Leistungen von freien Sachverständigen einbezogen werden.

Kaskoschaden:

Wenn Sie selbst an einem Verkehrsunfall schuld sind, haben Sie als Kaskoversicherter große Vorteile. Anders als bei der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung haben Sie die Möglichkeit Ihr Fahrzeug mit einer zusätzlichen Kaskoversicherung abzusichern. Die Kaskoversicherung übernimmt im Gegensatz zur reinen Haftpflichtversicherung auch Ihren Schaden bei Eigenverschulden. Ein weiter Leistungsspektrum der Kaskoversicherung sind Absicherungen gegen höhere Gewalt, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Wild, Diebstahl oder Brand.

Anders als bei der Haftpflichtversicherung gestaltet der Versicherer im Kaskoschadenfall mit Hilfe der AKB die Vertragsbedingungen. Die Ansprüche sind überschaubar, erstattet werden in der Regel nur die reinen Reparaturkosten, sowie die einfachen Bergungs- und Abschleppkosten. Von den Leistungen sind üblicherweise Positionen wie Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung, Betriebsmittel und sonstige Ansprüche ausgeschlossen. Die genauen Ersatzleistungen der jeweiligen Versicherung sind in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung (AKB) festgehalten.

Bei der Schadensregulierung übernimmt die Versicherung im Kfz Kaskoschadenfall die Schadenssteuerung. Die Versicherung hat ein Weisungsrecht und bestimmt somit den Kfz Gutachter. In der Regel haben die Versicherungen eigene Kfz Gutachter. Als Versicherungsnehmer haben Sie nicht das Recht einen eigenen freien Kfz Gutachter aufzusuchen.

Vorzüge des Gutachtens eines Sachverständigen gegenüber einem Kostenvoranschlag

  • Anfertigung einer vollständigen Schadenkalkulation
  • Feststellung des Zeitaufwands einer Instandsetzung
  • Prüfung des Wiederbeschaffungswertes Recherche über regionalen Restwert
  • Prüfung einer adäquaten Mietwagenklasse oder eines Nutzungsausfalls
  • Feststellung einer Wertminderung oder Werterhöhung des Fahrzeugs nach einem Unfall
  • Der Kfz-Sachverständige stellt ein beweissicherndes Schadengutachten aus